Wirkstoff:
Glyphosat 360 g/Liter (486 g/Liter Isopropylamin-Salz), SL - Wasserlösliches Konzentrat.
Anwendung:
Es genügt, die Unkräuter mit Roundup® LB Plus Unkrautfrei zu befeuchten. Abdrift auf benachbarte Kulturen vermeiden, möglichst Spritzschirm verwenden, da Schäden möglich. Nach sieben bis zehn Tagen setzt die sichtbare Wirkung ein. Regen 4 Stunden nach der Anwendung und später beeinträchtigt die Wirkung nicht. Behandelte Flächen sind nach vollständigem Abtrocknen des Spritzbelages wieder begehbar.
Streichverfahren: Einzelne Unkräuter (wie Winden) auf Wegen und Plätzen (Nichtkulturland, genehmigungspflichtig) können mit Roundup® LB Plus Unkrautfrei mit Hilfe eines Dochtstreichgerätes wurzeltief bekämpft werden. 30 ml in 60 ml Wasser geben (für mindestens 30 qm) und Unkräuter bestreichen, wobei nicht alle Blätter vollständig benetzt werden müssen. Nicht auf Kulturpflanzen tropfen lassen.
Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) weder zur Kleintierfütterung noch zur Kleintierhaltung verwenden. Gut bekämpfbar mit Roundup® LB Plus Unkrautfrei sind: Ampferarten, Berufskraut, Bingelkraut, Große Brennnessel, Distelarten, Ehrenpreisarten, Weißer Gänsefuß, Hahnenfuß, Hohlzahnarten, Honiggras, Huflattich, Kamille, Klettenlabkraut, Knöterich, Kreuzkraut, Löwenzahn, Melde, Gemeine Quecke, Farn, Rispenarten, Schilf, Vogelmiere, Wegerich, Wiesenkerbel. Im Streichverfahren: Zaun- und Ackerwinde. Außerdem alle herkömmlichen Rasengräser
Nicht bekämpfbar: Salbeigamander, Giersch, Weißer Mauerpfeffer, Kleine Brennnessel, Weißklee, Acker- und Sumpfschachtelhalm.
Anwendungszeit:
April bis Oktober
Wichtiger Hinweis: Die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel ist verboten auf - nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Splitt, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht;
- oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen. Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge in der Kennzeichnung beachten.
Packungsinhalt: 50 ml Warten, bis Eingabe abgeschlossen.
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