Kann zwischen Verkäufer und Käufer in einer Frage bezüglich eines Einkaufs keine Einigung erzielt werden, dann stellt die EU-Kommission hierfür in Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern wird so die Möglichkeit gegeben, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Onlinebestellungen zunächst ohne Einschaltung eines Gerichtes zu klären.
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